Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich:
Unsere Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Geschäftsbedingungen, welche der Käufer durch die Auftragserteilung oder Warenannahme akzeptiert. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte. Ergänzende oder abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht widersprochen wird. Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmen (B2B), daher wird das Rücktritts- und Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Auftragserteilung
Alle erteilten Aufträge, auch Zusagen von Vertretern, erhalten erst nach Eingang unserer schriftlichen Bestätigung Ihre Wirksamkeit. Bei sofortiger Lieferung gilt die Rechnung als Bestätigung. Die Preise der Angebote sind freibleibend. Irrtum bleibt vorbehalten.
Form- und Konstruktionsänderungen während der Lieferzeit behalten wir uns vor, wenn dadurch der Kaufgegenstand und das Erscheinungsbild grundlegend geändert werden und der vertragsmäßige Zweck der Lieferung auf unzumutbare Weise eingeschränkt wird. Die Angaben in diversen Unterlagen und auf der Website sind nur als annähernd zu bezeichnen.
Lieferung
Der Verkauf erfolgt ab Lager Wien. Alle Versendungen erfolgen stets für Rechnung und Gefahr des Käufers. Liefermöglichkeit bleibt vorbehalten. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung können nicht gestellt werden.
Veränderungen in den Verhältnissen des Käufers, z.B. Zahlungsstockung, Zahlungseinstellung, Wechselproteste, Sterbefall, Auflösung, Veränderung oder Übertragung des Geschäfts oder der Firma berechtigen den Verkäufer, vom Auftrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Das gleiche Recht hat er, wenn sich nach Annahme eines Auftrages herausstellt, dass nach seiner Meinung gegen die Kreditgabe Bedenken bestehen und der Käufer Vorauszahlung ablehnt. Schadenersatzansprüche werden durch die Nichtlieferung nicht ausgelöst.
Betriebsstockungen, Warenmangel, Krieg, Aufruhr, überhaupt alle Fälle höherer Gewalt und andere Ereignisse berechtigen zur Hinausschiebung der Lieferung oder dazu, die Lieferverträge ganz oder teilweise rückgängig zu machen, ohne dass Entschädigungsansprüche gestellt werden können.
Transportrisiko:
Beschädigte Ware darf vom Transporteur nur übernommen werden, wenn der Schaden auf dem Übernahmeschein protokolliert und vom Transporteur anerkannt wurde. Wird dies nicht beachtet, hat der Käufer den daraus entstanden Schaden selbst zu tragen.
Abruf-/Annahmefrist:
Nach Ablauf der Abruf- bzw. Annahmefrist hat der Verkäufer das Recht, wahlweise Erfüllung oder Schadenersatz zu verlangen. Sollte der Verkäufer trotz vereinbarter Zahlung, bei Anlieferung die Ware mangels Zahlung zurücknehmen müssen, ist er auch zur Berechnung der entstandenen Transportkosten und Spesen berechtigt.
Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller bisherigen und künftigen Lieferungen das Eigentum des Verkäufers. Sie kann im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr weiterveräußert werden, jedoch tritt der Käufer bereits jetzt die sich aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ergebenden Forderungen hiermit an den Verkäufer ab. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist ausgeschlossen. Pfändungen der Ware oder der im Voraus abgetretenen Forderung hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen.
Versand
Die Versendung erfolgt in üblichen Verpackungen und auf einem angemessenen Versendungsweg. Bei Versand von Spulen mit Paketdienst erfolgt die Lieferung auf eigene Gefahr! Bedingt durch die Transportart, kann es zu Beschädigungen am Spulenkörper oder an der Spulenwicklung kommen, die zu Problemen bei der Verarbeitung mit Bindeautomaten führen können! Daher ist die Rückgabe oder ein Umtausch ausgeschlossen!
Preise
Unsere Preise verstehen sich exkl. MwSt., ab Lager Wien in Euro.
Zahlungsbedingungen:
Sofern keine Zahlungsvereinbarung getroffen wurde, sind die Rechnungen bei Erhalt in Euro fällig.
Werden vom Käufer die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten und ist deshalb der Verkäufer zur Klage gezwungen, oder tritt ein im Eigentumsvorbehalt genannter Fall ein, werden die Verbindlichkeiten des Käufers sofort fällig. Darüber entscheidet der Verkäufer allein, ohne dass er die Fälligstellung begründen muss und dass eine Anfechtungsmöglichkeit durch den Käufer gegeben ist.
Aufrechnungsverbot:
Der Kunde ist nicht berechtigt mit Gegenforderungen die Entgeltsforderung der Firma Reinauer aufzurechnen Die Aufrechnung mit bestrittenen Gesamtforderungen, die Zurückhaltung fälliger Rechnungsbeträge sowie unberechtigte Abzüge jeder Art sind unstatthaft. Bei verspäteter Zahlung tritt Zinsenberechnung in Höhe der geltenden EU Norm ein.
Gewährleistung:
Tritt ein Mangel auf, wird dieser durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt. Rücksendungen müssen vorher mit uns abgestimmt werden, andernfalls haben wir das Recht die Annahme zu verweigern. Die für die Beseitigung des Mangels anfallenden Kosten tragen wir, sofern sie sich nicht dadurch erhöhen, dass die Ware an einem andern Ort als dem Erfüllungsort abzuholen ist. Kann durch zweimalige Nachbesserung der Mangel nicht behoben werden, kann eine Herabsetzung des Kaufpreises oder eine Rückgängigmachung des Vertrages vereinbart werden.
Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 2 Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen, andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
Es besteht keine Gewährleistungspflicht, wenn an den Produkten Änderungen vorgenommen wurden, Verbrauchsmaterialien verwendet wurden, die nicht den Spezifikationen entsprechen oder die Bedienungs- oder Wartungsanleitung nicht beachtet wurde. Eine Haftung für normale Abnutzung wird ebenfalls ausgeschlossen.
Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers beträgt 12 Monate ab dem Lieferdatum.
Schadenersatz
Nur bei grobem und vorsätzlichem Verschulden mit 10% des Warenwertes begrenzt. Schadenersatzansprüche von Käufern wegen leicht fahrlässiger Pflichterfüllung durch den Verkäufer, insbesondere in Bezug auf leicht fahrlässige mangelhafte Lieferung oder Lieferverzugs, sind ausgeschlossen. Handelt es sich bei einem leicht fahrlässigen Mangel um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, so verjährt der Schadensersatzanspruch nach 12 Monaten ab Lieferdatum. Eine Haftung für Folgeschäden bzw. für Produktionsausfälle wird ausgeschlossen. Sollte eine Maschine defekt sein, so hat der Kunde während der Reparatur keinen Anspruch auf eine Ersatzmaschine oder Schadenersatz.
Veräußert ein Wiederverkäufer die bei uns gekauften Produkte ins Ausland weiter und werden wir von dem im Ausland ansässigen Kunden des Wiederverkäufers unmittelbar auf Grundlage ausländischen Rechtes in Anspruch genommen, stellt der Wiederverkäufer uns von der Haftung gegenüber seinem im Ausland ansässigen Kunden in dem Umfang frei, in welchem wir nach ausländischem Recht über dem nach österreichischen Recht bestehenden Haftungsumfang hinaus haften.
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Datenschutz
Ihre personenbezogene Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zweck der Vertragsabwicklung erforderlich ist, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Sie der Weitergabe zugestimmt haben (z.B. an einen unserer Fachhändler in Ihrer Nähe). Näheres finden Sie auf der Website beim Punkt Datenschutz.
Nicht bestellte Ware ist bei der Lieferung sofort zurückzuweisen. Durch die Annahme nicht bestellter Ware gilt der Kaufvertrag als abgeschlossen. Beanstandungen oder Mängelrügen sind sofort nach Erhalt der Ware an den Verkäufer zu richten. Sie können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens innerhalb 7 Tagen nach Lieferung schriftlich erfolgt sind. Technisch nicht vermeidbare, sonst im Rahmen der zulässigen Bedingungen liegende Abweichungen können nicht beanstandet werden.
Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung.
REINAUER HandelsgesmbH. A-1180 Wien, Wallrißstraße 81-83